Motorrad-Klassen

Fahrerlaubnisklassen nach EU Recht

Klasse D1:

Mindestalter: 21

Kraftfahrzeuge – außer Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz.

Anhänger bis zu 750 kg zulässigem Gesamtgewicht.

Voraussetzung: Vorbesitz Kl. B, ärztliches Gutachten mit besonderen Anforderungen - Befristung auf jeweils 5 Jahre. Mit dem vollendeten 50. Lebensjahr ist alle 5 Jahre ein erneutes ärztliches Gutachten zur Verlängerung der Fahrerlaubnis erforderlich

  • Einschluss: keine

Pestalozzistraße 2
19303 Dömitz

Tel.: +49 387 58 222 33
Fax: +49 387 58 227 27
E-Mail: infofahrschule-bode.de

Anfahrt Termine

Klasse D1E:

Mindestalter: 21

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse das Zugfahrzeugs nicht übersteigen.

Voraussetzung: Vorbesitz Kl. D1, ärztliches Gutachten mit besonderen Anforderungen Befristung auf jeweils 5 Jahre. Mit dem vollendeten 50. Lebensjahr ist alle 5 Jahre ein erneutes ärztliches Gutachten zur Verlängerung der Fahrerlaubnis erforderlich.

  • Einschluss: BE sowie C1E bei Vorbesitz von C1

Klasse D:

Mindestalter: 21

Kraftfahrzeuge – außer Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.

Anhänger bis zu 750 kg zulässigem Gesamtgewicht.

Voraussetzung: Vorbesitz Kl. B, ärztliches Gutachten mit besonderen Anforderungen.

Befristung auf jeweils 5 Jahre. Mit dem vollendeten 50. Lebensjahr ist alle 5 Jahre ein erneutes ärztliches Gutachten zur Verlängerung der Fahrerlaubnis erforderlich.

  • Einschluss: D1

Klasse DE:

Mindestalter: 21

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht.

Voraussetzung: Vorbesitz Kl. D, ärztliches Gutachten mit besonderen Anforderungen.

Befristung auf jeweils 5 Jahre. Mit dem vollendeten 50. Lebensjahr ist alle 5 Jahre ein erneutes ärztliches Gutachten zur Verlängerung der Fahrerlaubnis erforderlich.

  • Einschluss: BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz von C1