Motorrad-Klassen
Klasse C1:
Mindestalter: 18
Kraftfahrzeuge – außer Krafträder – mit mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg zulässigen Gesamtgewicht und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Anhänger bis zu 750 kg zulässigen Gesamtgewicht.
Voraussetzung: Vorbesitz Klasse B, ärztliche Bescheinigung.
Befristung zunächst bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung.
- Einschluss: keine
Pestalozzistraße 2
19303 Dömitz
Tel.: +49 387 58 222 33
Fax: +49 387 58 227 27
E-Mail: info∂fahrschule-bode.de
Klasse C1E:
Mindestalter: 18
Kombinationen aus Zugfahrzeugen der Klasse C1 und einem Anhänger bis zu 750 kg zulässigem Gesamtgewicht. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.
Gewerbliche Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7500 kg zulässigen Gesamtgewicht einschließlich Anhänger.
Voraussetzung: Vorbesitz Kl. C1, ärztliche Bescheinigung.
Befristung zunächst bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung.
- Einschluss: BE sowie D1E, sofern D1 vorhanden
Klasse C:
Mindestalter: 18
Kraftfahrzeuge – außer Krafträder – mit mehr als 3500 kg zulässigen Gesamtgewicht und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Anhänger bis zu 750 kg zulässigem Gesamtgewicht.
Gewerbliche Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7500 kg zulässigen Gesamtgewicht einschließlich Anhänger.
Voraussetzung: Vorbesitz Kl. B, ärztliche Bescheinigung.
Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung.
- Einschluss: C1
Klasse CE:
Mindestalter: 18
Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge.
Gewerbliche Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7500 kg zulässigen Gesamtgewicht einschließlich Anhänger.
Voraussetzung: Vorbesitz Klasse C, ärztliche Bescheinigung.
Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung
- Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E (bei Vorbesitz von D1) und DE (bei Vorbesitz von D)