Motorrad-Klassen
Fahrerlaubnisklassen nach EU Recht
Klasse M:
Mindestalter: 16
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor, jeweils mit elektrischer Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 ccm sowie einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.
- Erwerb: direkt
- Befristung: keine
- Einschluss: keine
Pestalozzistraße 2
19303 Dömitz
Tel.: +49 387 58 222 33
Fax: +49 387 58 227 27
E-Mail: info∂fahrschule-bode.de
Klasse A1:
Mindestalter: 16
Krafträder mit nicht mehr als 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kw Nennleistung.
Für 16- und 17-Jährige gilt eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von bis zu 80 km/h. Ab 18 Jahre unbegrenzt.
- Erwerb: direkt
- Befristung: keine
- Einschluss: M
Klasse A(Leistungsbeschränkt):
Beschreibung folgt
Klasse A:
Mindestalter: 18
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Bis 2 Jahre nach Erteilung beschränkt auf eine Nennleistung bis zu 25 kw und einem Verhältnis von Leistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kw/kg.
- Erwerb: direkt, aber mit Einschränkung
- Befristung: keine
- Einschluss: M, A1