Motorrad-Klassen

Fahrerlaubnisklassen nach EU Recht


Klasse M:

Mindestalter: 16

Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor, jeweils mit elektrischer Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 ccm sowie einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.

  • Erwerb: direkt
  • Befristung: keine
  • Einschluss: keine

Pestalozzistraße 2
19303 Dömitz

Tel.: +49 387 58 222 33
Fax: +49 387 58 227 27
E-Mail: infofahrschule-bode.de

Anfahrt Termine

Klasse A1:

Mindestalter: 16

Krafträder mit nicht mehr als 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kw Nennleistung.

Für 16- und 17-Jährige gilt eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von bis zu  80 km/h. Ab 18 Jahre unbegrenzt.

  • Erwerb: direkt
  • Befristung: keine
  • Einschluss: M

Klasse A(Leistungsbeschränkt):

Beschreibung folgt

Klasse A:

Mindestalter: 18

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Bis 2 Jahre nach Erteilung beschränkt auf eine Nennleistung bis zu 25 kw und einem Verhältnis von Leistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kw/kg.

  • Erwerb: direkt, aber mit Einschränkung
  • Befristung: keine
  • Einschluss: M, A1