Motorrad-Klassen
Fahrerlaubnisklassen nach EU Recht
Fahrerlaubnisklassen nach EU Recht
Klasse B:
Mindestalter: 18
Kraftfahrzeuge – außer Krafträder – bis zu 3500 kg zulässiges Gesamtgewicht und bis zu 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht oder Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination
3500 kg nicht überschreitet.
- Erwerb: direkt
- Befristung: keine
- Einschluss: M, L, S
Pestalozzistraße 2
19303 Dömitz
Tel.: +49 387 58 222 33
Fax: +49 387 58 227 27
E-Mail: info∂fahrschule-bode.de
Klasse BE:
Mindestalter: 18
Kombinationen aus Zugfahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter Klasse B fallen.
Anhängelast bei Lkw mit durchgehender Bremse und bei bestimmten Geländefahrzeugen höchstens bis zum 1,5 fachen der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeugs.
Voraussetzung: Vorbesitz Klasse B erforderlich
- Befristung: keine
- Einschluss: keine
Klasse BF17:
Mindestalter: 17
Kraftfahrzeuge – außer Krafträder – bis zu 3500 kg zulässiges Gesamtgewicht und bis zu 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht oder Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht überschreitet.
Voraussetzung: Begleitpflicht 30 jährig, weniger als drei Punkte in Flensburg und mind. seit fünf Jahren den Führerschein der Klasse B.