Motorrad-Klassen
Fahrerlaubnisklassen nach EU Recht
Klasse L:
Mindestalter: 16
Zugmaschinen, nach Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt, mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit bis zu 32 km/h. Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern (Kennzeichnung durch 25 km/h Schild) nur bis zu 25 km/h. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils bis 25 km/h. Kombinationen dieser Fahrzeuge mit Anhänger.
- Erwerb: direkt
- Befristung: keine
- Einschluss: keine
Pestalozzistraße 2
19303 Dömitz
Tel.: +49 387 58 222 33
Fax: +49 387 58 227 27
E-Mail: info∂fahrschule-bode.de
Klasse T:
Mindestalter 16
Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind.
Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit, jeweils auch mit Anhänger, bis zu 40 km/h (bis 18 Jahre) bzw. 60 km/h (ab 18 Jahren) für Zugmaschinen sowie bis zu 40 km/h für selbstfahrende Arbeitsmaschinen.
- Erwerb: direkt
- Befristung: keine
- Einschluss: M, L, S