Motorrad-Klassen

Fahrerlaubnisklassen nach EU Recht

Klasse L:

Mindestalter: 16

Zugmaschinen, nach Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt, mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit bis zu 32 km/h. Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern (Kennzeichnung durch 25 km/h Schild) nur bis zu 25 km/h. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils bis 25 km/h. Kombinationen dieser Fahrzeuge mit Anhänger.

  • Erwerb: direkt
  • Befristung: keine
  • Einschluss: keine

Pestalozzistraße 2
19303 Dömitz

Tel.: +49 387 58 222 33
Fax: +49 387 58 227 27
E-Mail: infofahrschule-bode.de

Anfahrt Termine

Klasse T:

Mindestalter 16

Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die  nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind.

Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit, jeweils auch mit Anhänger, bis zu 40 km/h (bis 18 Jahre) bzw. 60 km/h (ab 18 Jahren) für Zugmaschinen sowie bis zu 40 km/h für selbstfahrende Arbeitsmaschinen.

  • Erwerb: direkt
  • Befristung: keine
  • Einschluss: M, L, S